Versicherte sollten sich nicht mit einer Teilaszahlung oder reduzierten Schadenssumme abspeisen lassen. Rechtlich gesehen ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer sich gegen diese Verweigerungen wehrt und die gesamte Schadenshöhe durchsetzt.
Widerspruch einlegen:
Der Versicherte sollte gegen jede Teilanerkennung Widerspruch einlegen. Dabei ist es wichtig, den Gesamtschaden und die Zusammenhänge des Vorfalls klar zu dokumentieren und darauf zu bestehen, dass dieser als einheitlicher Schadensfall behandelt wird.
Rechtsschutz durch BaFin und Ombudsmann:
Wenn die Versicherung weiterhin verweigert, sollte der Verbraucher den Ombudsmann oder die BaFin einschalten, um eine weitere Untersuchung und Regulierung zu erzwingen.
Gerichtliche Klage:
Wenn alle anderen Mittel scheitern, bleibt der Gerichtliche Weg. Hier kann der Versicherte durch rechtliche Unterstützung den Schadenersatz durchsetzen und die Versicherung zur Zahlung zwingen.